Leitfaden und Informations-Paket für Tiroler Gemeinden
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Einleitung
Für die einzelnen Gemeinden ist die Anstellung eines Waldaufsehers oder einer Waldaufseherin keine Routineangelegenheit. Der Leitfaden soll die Gemeindeführungen bei diesem Prozess unterstützen und den Ablauf in verständlicher Form beschreiben. Das Info-Paket enthält die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, den Kollektivvertrag sowie relevante Informationen und Muster.
Für die gesamte Ausbildung ist die Gruppe Forst beim AdTLR zuständig, die LLA Rotholz stellt Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung. Mit Ihren Fragen zum Lehrgang wenden Sie sich an die Gruppe Forst, Bürgerstraße 36, 6020 Innsbruck, forstorganisation, 0512/5084502. @ tirol.gv.at
Als Waldaufseher oder Waldaufseherin in einer Gemeinde zu arbeiten ist ein verantwortungsvoller Beruf mit breitem Arbeitsspektrum. Daher ist es wichtig, bereits bei der Auswahl einer geeigneten Person mit der zuständigen Bezirksforstinspektion Kontakt aufzunehmen sich forstfachlich beraten zu lassen.
Gesetzliche Basis
Nach § 5 Tiroler Waldordnung 2005 (TWO) hat jede Gemeinde in Tirol für jedes Waldbetreuungsgebiet eine von der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 3 TWO bestellte und angelobte Person als Gemeindewaldaufseher anzustellen.
Downloads: Tiroler Waldordnung 2005 idgF, Dienstanweisung für Gemeindewaldaufseher 2005
Gesamtausbildung
Die gesamte Ausbildung zum Waldaufseher oder zur Waldaufseherin beginnt mit dem Ausbildungslehrgang.
Download: Gesamtausbildung Schema
Der einjährige Ausbildungslehrgang hat zum Ziel, jene fachlichen Kenntnisse und sozialen Kompetenzen zu vermitteln, die dazu befähigen, den Dienst als Gemeindewaldaufseher auszuüben. Er wird alle zwei Jahre durchgeführt und umfasst mindestens 1.800 Stunden, davon 348 reine Praxisstunden in der Bezirksforstinspektion und / oder in der Gemeinde.
Der von der Gemeinde in den Lehrgang entsandte zukünfitige Waldaufseher ist vom 1. Tag an bei der Gemeinde mit einem eigenen Dienstvertrag angestellt. Nach positivem Abschluss beantragt die Gemeinde für ihren Waldaufseher bei der zuständigen Bezirkshauptmannschafft die Bestellung zum Forstaufsichtsorgan.
Downloads: Lehrplan Ausbildungslehrgang, Aufnahmebedingungen Merkblatt, Anforderungsprofil für den Beruf, Dienstvertrag während des Ausbildungslehrganges, Muster Dienstvertrag 2018 nach Abschluss des Ausbildungslehrganges und Muster Kollektivvertrag 2018
Der Fortbildungslehrgang ist in den auf den Ausbildungslehrgang folgenden fünf Jahren zu absolvieren, wird modulartig angeboten und umfasst mindestens 500 Stunden. Er dient der weiteren Vertiefung der fachlichen Kenntnisse und sozialen Kompetenzen, sodass die Gemeindewaldaufseher im eigenen Waldbetreuungsgebiet in vollem Umfang einsetzbar sind. Ein wesentlicher Teil dieser 500 Stunden sind in Form einer 240 Stunden umfassenden Projektarbeit "Mein Waldbetreuungsgebiet" in der eigenen Gemeinde zu erarbeiten.
Downloads: Lehrplan Fortbildungslehrgang, Regelungen Fortbildungslehrgang, Muster Projektarbeit "Mein Waldbetreuungsgebiet", Teilnahmebestätigung und Dokumentation von Fortbildungen
Ausschreibung und Hearings
Neben den speziellen Anforderungen der Gemeinde sind bei der Ausschreibung die Aufnahmebedingungen, das Anforderungsprofil für den Beruf und das Mindestbeschäftigungsausmaß zu beachten.
Grundsätzlich entscheidet die Gemeinde, wer den Posten einer Waldaufseherin oder eines Waldaufsehers erhält. Wenn sich mehrere Personen bewerben, ist es angebracht, für die Auswahl der geeignetsten Person ein Hearing durchzuführen.
Wer eine einschlägige forstliche Ausbildung nachweisen kann, muss den Ausbildungslehrgang nicht absolvieren. Einem maßgeschneiderten Konzept folgend sind jedoch jene Kompetenzen aufzufrischen bzw. neu erwerben, die für den Beruf notwendig sind.
Der Fortbildungslehrgang ist innerhalb von fünf Jahren nach dem Anstellungsjahr in der Gemeinde zu absolvieren
Downloads: Musterunterlagen: Musterausschreibung für Gemeinden 2019; Konzept Hearing, schriftliche Fragen, mündliche Fragen, Beurteilungsformular für Kommission
Standard-Grundausstattung
Um den Beruf optimal ausüben zu können, ist für die notwendige Grundausstattung zu sorgen (Arbeitsplatz, technische Hilfsmittel). Teile davon sind bereits im Ausbildungslehrgang zur Verfügung zu stellen, z. B. ein aktuelles Notebook, Smartphone / Mobiltelefon, persönliche Schutzausrüstung.
Downoads: Standard-Grundausstattung
Zeitlicher Ablauf
Die professionelle Auswahl einer für den Beruf als Forstaufsichtsorgan in der Gemeinde geeigneten Person erfordert auch eine entsprechende Zeitplanung. Im Folgenden werden die notwendigen Aktivitäten chronologisch dargestellt.
Meilensteine | Notwendige Aktivitäten | Termin |
---|---|---|
Kenntnis über Pensionsantritt des Alt-Waldaufsehers | Sobald der Pensionsantritt des Alt-Waldaufsehers offiziell terminlich feststeht, setzt sich die Gemeinde mit der zuständigen Bezirksforstinspektion wegen eines forstfachlichen Beratungsgespräches in Verbindung | vorausschauend möglichst früh |
Ausbildungsplatz im Lehrgang, Bedarfsmeldung | Die Gemeinde meldet den Bedarf eines Ausbildungsplatzes in der Gruppe Forst per E-Mail an forstorganisation@tirol.gv.at. Sie informiert die Bezirkshauptmannschaft darüber, dass der Posten nachzubesetzen ist | bis 31. März des Vorjahres |
Gutachten | Bei Teilzeit-Beschäftigungen erstellt die Bezirksforstinspektion ein Gutachten über das fachlich notwendige Mindest-Beschäftigungsausmaß und prüft, ob eine Zusammenlegung mit anderen Waldbetreuungsgebieten zweckmäßig ist. | im 1. Quartal des Vorjahres |
Ausschreibung | Die Gemeinde schreibt die Stelle mit Hilfe der Musterausschreibung aus. | bis April/Mai des Vorjahres |
Hearing | Die Gemeinde lädt zu Bewerbungsgesprächen mit standartisierten Fragestellungen ein. Die Bezirksforstinspektion und die Vertretung der Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen (das Mitglied der Forsttagsatzungs-Kommission) werden eingebunden. Dieser Personenkreis legt dem Gemeinderat einen Vorschlag vor. | bis Mai/Juni des Vorjahres |
Gemeinderatsbeschluss | Der Gemeinderat entscheidet, wer den Posten erhalten wird. Die Gemeinde meldet diese Person samt allen geforderten Unterlagen und Daten per E-Mail an die Gruppe Forst, forstorganisation@tirol.gv.at | bis. 30.Juni des Vorjahres |
EDV-Orientierungsprüfung | Wer von den angemeldeten Personen keinen ECDL-Führerschein besitzt, muss daran teilnehmen. Ziel ist, die Zeit bis Lehrgangsbeginn nutzen zu können, um die geforderte EDV-Kompetenz nachzuholen. | September des Vorjahres |
Ausbildungslehrgang | Der zukünftige Waldaufseher besucht den Lehrgang in der Landeslehranstalt Rotholz. Für die Dauer des Ausbildungslehrganges schließt die Gemeinde mit dem zukünftigen Wldaufseher einen eigenen Dienstvertrag ab. | Mitte Jänner bis Mitte Dezember |
Kollektivvertrag | Nach positivem Abschluss des Ausbildungslehrganges wird der Waldaufseher nach dem aktuellen Kollektivvertrag angestellt. | Ab Jänner des Folgejahres |
Antrag auf Bestellung | Die Gemeinde beantragt bei der Bezirkshauptmannschaft, die ausgebildete Person zum Forstaufsichtsorgan zu bestellen. | Ab Jänner des Folgejahres |
Fortbildungslehrgang | Der neue Waldaufseher hat innerhalb von fünf Jahren nach dem Abschluss des Ausbildungslehrganges den Fortbildungslehrgang zu absolvieren (500 Stunden). Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist das ein Kündigungsgrund. | fünf Folgejahre |