Um 14:30 Uhr trafen sich acht Waldaufseher, der zuständiger Revierförster Anton Stocker und der Schießplatzkommandant Vzlt. Grubelnik Leopold am Schießplatz „Lavanter Forcha“.
Am rechten Frauenbachufer direkt in der Schusslinie vom Bundesheerschießplatz werden zurzeit Durchforstungsmaßnahmen und Starkholzschlägerungen durchgeführt. Ca. 2 Hektar Durchforstungsfläche und zusätzlich noch 200 efm Starkholz werden in vier Seilspannungen genutzt.
Die Einschränkungen für den Schießbetrieb konnten in guter Zusammenarbeit mit dem Schießplatzkommandanten problemlos geregelt werden. Der Schießbetrieb wurde über zehn Wochen auf das notwendigste eingeschränkt (langfristiger Schießplan mit Tageskomprimierung). Für eventuelle Schäden an der Seilbringungsanlage durch Schießbetrieb konnte keine Haftung seitens des Bundesheeres übernommen werden. Ein diesbezüglicher Schadensfall könnte nur vom Waldeigentümer der Gemeinde Lavant getragen werden.
Die Seiltrassen wurden zu Arbeitsbeginn dem Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Verkehr als Flughindernis mit dem dafür vorgesehen Meldebogen mitgeteilt. Die maximale Höhe über den Boden war mit 70 Metern angegeben. Auf Grund dieser Meldung war auch noch ein Lageplan mit den eingezeichneten Seiltrassen unter Angabe der Koordinaten notwendig, welcher umgehend übermittelt wurde.
Wir waren uns bewusst, dass Anlagen dieser Art nur meldepflichtig sind, wenn sie eine maximale Höhe von 100 Meter übersteigen. Neu ist in diesem Fall, dass wenn sich im Umkreis von 10 Kilometern ein Flugplatz befindet und die Seilhöhe den Boden mehr als zehn Meter überspannt, generell eine Bewilligungspflicht vorliegt. Der Flugplatz Nikolsdorf ist ca. zwei Kilometer entfernt.
Aus diesem Sachverhalt heraus war dann für den Seilbahnbetreiber ein Genehmigungsbescheid mit genau formulierten Auflagen die Folge. Eine davon war, dass die Seilbringungsanlage mit signalfarbenen Luftwarnkugeln erkennbar gemacht werden mußte. Der Seilunternehmer spannte dazu ein weiters Seil mit den montierten Kugeln , das sich geringfügig oberhalb des höchsten Seiles der Holzbringungsanlage befindet. Auch wurde darauf hingewiesen das grundsätzlich zwei Monate vor der Anlagenaufstellung um die Genehmigung anzusuchen ist.
Über diesen tatsächlichen Umstand gab es genügend Diskussion der anwesenden Kollegen.
Blei im Holz - Ein weiteres Problem ist der Verkauf des Holzes, nachdem sicherlich viele Projektile ihr Ziel in den Bäumen gefunden haben. Die Übernahme kann nur in Sägewerken mit Splittersuchanlagen erfolgen, wobei die Frage offen ist, ob die Anlagen auf Projektile (Blei) überhaupt ansprechen werden.
Über die Durchforstungsauszeige war man sich auf Grund der schattseitigen Lage und Bestandesstruktur einig.
Zum Abschluss des ersten Waldhoangart in Osttirol gab es im Soldatenheim „Lavanter Forcha“ viele Diskussionen zu diesen Themen.
Danke Vzlt. Grubelnik für die Einladung im Soldatenheim.