Temperaturen um 35 - 40 Grad Celsius sind auch für den Wald nicht ungefährlich.
Glasscherben, hantieren mit offenem Feuer können schnell einen Waldbrand auslösen!
Bestimmung im Forstgesetz:
§ 40. Feuerentzünden im Wald
(1) Im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich), ist das Entzünden oder Unterhalten von Feuer durch hiezu nicht befugte Personen und der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen verboten. Hiezu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, wie insbesondere von Zündhölzern und Rauchwaren.
Alle Waldbesucher sollten äußerste Vorsicht walten lassen wenn sie im Wald unterwegs sind, keine Zigarettenstummel oder selbstentzündliches Material wegwerfen.
Um ihr Verständnis bittet die Vereinigung der Waldaufseher und Forstwarte Tirols!